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   BGH, 25.02.2014 - X ZR 84/12   

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https://dejure.org/2014,11122
BGH, 25.02.2014 - X ZR 84/12 (https://dejure.org/2014,11122)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - X ZR 84/12 (https://dejure.org/2014,11122)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - X ZR 84/12 (https://dejure.org/2014,11122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit der Verwendung von Bildschirmmenüs zum Einstellen der Bildanzeige von Mehrfrequenz-Kathodenstrahlröhren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56
    Patentfähigkeit der Verwendung von Bildschirmmenüs zum Einstellen der Bildanzeige von Mehrfrequenz-Kathodenstrahlröhren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 09.07.2002 - T-158/01

    Tilgenkamp / Kommission

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZR 84/12
    Hiervon geht auch die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in ihrer Entscheidung vom 20. Mai 2003 (T 158/01) betreffend das Stammpatent 543 089 aus.
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Sie müssen zudem auch dann unberücksichtigt bleiben, wenn im Patentanspruch keine Mittel angegeben sind, mit denen das betreffende Ziel erreicht werden könnte (BGH, Urteil vom 25. Februar 2014 - X ZR 84/12, Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2016 - 6 U 101/14

    Schenkung: Widerruf einer schenkungsweisen Zuwendung von Kommandit- und

    Anhaltspunkte dafür, was der Schenker an Dankbarkeit erwarten darf, können sich dabei nicht nur aus dem Gegenstand und der Bedeutung der Schenkung sowie dem Motiv hierfür ergeben, sondern auch aus der persönlichen Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem (BGH, Urt. v. 25.03.2014 - X ZR 84/12, MDR 2014, 578 Rn. 18 zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    Beschreibungsangaben zur Aufgabe der Erfindung haben insbesondere unberücksichtigt zu bleiben, wenn der Anspruch keine Mittel angibt, die der Erreichung dieses (subjektiven) Ziels dienen (BGH Urteil vom 25.02.2014 - X ZR 84/12 = BeckRS 2014, 10 781 - Patentfähigkeit eines Bildanzeigesystems; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed m.w.N.).
  • BPatG, 07.08.2014 - 2 Ni 2/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erledigung des Rechtsstreits durch

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Februar 2014 (X ZR 84/12) zurückgewiesen.

    Vielmehr bringt die Beklagte mit ihrer Bezugnahme auf die u. a. bei einem Anerkenntnisurteil anzuwendende Nr. 402 110 des Gebührenverzeichnisses zum PatKostenG sowie die Verwendung des Begriffs "Anerkenntnis" hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass sie die nach dem Urteil des BGH vom 25. Februar 2014 (X ZR 84/12) zu erwartende Erledigungserklärung der Klägerin anerkennen wolle.

  • OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15

    Anspruch auf Unterlassung sowie Auskunft und Rechnungslegung wegen

    Sie müssen zudem auch dann unberücksichtigt bleiben, wenn im Patentanspruch keine Mittel angegeben sind, mit denen das betreffende Ziel erreicht werden könnte (BGH, Urteil vom 25. Februar 2014, Az. X ZR 84/12, BeckRS 2014, 10781, Rn. 13).
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